Basel II – Definition und Überblick

Basel II - Definition und Überblick

Vor mehr als zehn Jahren wurden die derzeit geltenden Regelungen zur Eigenkapitalübereinkunft in den Markt eingeführt. Mittlerweile haben sich Finanzmärkte, Bankgeschäft und weitere Parameter grundlegend verändert. Dies führte dazu, dass der Ausschuss für Bankenaufsicht im Juni 1999 einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden Regelungen (Basel I) veröffentlichte, die eine risikogerechtere Regelung der Eigenkapitalübereinkunft von 1988 ermöglichen soll.

Gegenüberstellung geltende Regelung – Vorschlag neue Regelung:

Geltende RegelungVorschlag
Konzentration auf ein einziges RisikomaßGrößere Bedeutung der bankinternen Methoden, der Überprüfung durch die Aufsicht und der Marktdisziplin
Ein einziger AnsatzFlexibilität, Auswahl verschiedener Ansätze, Anreize für ein besseres Risikomanagement
Grobe StrukturRisikogerechtere Ausrichtung

Der Ausschuss gelangte zu der Auffassung, dass in dynamischen und komplexen Finanzsystemen Sicherheit und Solidität nur durch das Zusammenspiel von effizienter Geschäftsführung der Banken, Marktdisziplin und wirksamer Aufsicht erreicht werden kann und eben deswegen die derzeit geltenden Regelungen zu ersetzen sind.

Zwar liegt der Schwerpunkt der Neuen Eigenkapitalvereinbarung auf international tätigen Banken, doch es wird davon ausgegangen, dass sich die Grundsätze auch für die Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeit eignen.

Die Vorschläge für die Neue Eigenkapitalvereinbarung enthalten insgesamt weniger Vorschriften – diese sind aber in den Grundzügen komplexer. Banken und Sparkassen, die in der Lage sind, risikogerechtere Analysemethoden anzuwenden werden verschiedene Ansätze der Risikobewertung angeboten. Der Gesamtumfang des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals soll unverändert bleiben und die Eigenkapitalanforderungen den zugrundeliegenden Risiken besser entsprechen. Der Ausschuss geht daher davon aus, dass Banken und Sparkassen ihre Geschäfte effizienter führen können.

Der Ausschuss vertritt weiter die Ansicht, dass die Vorteile eines Systems, in dem sich das Eigenkapital stärker an die Risiken anlehnt, wesentlich größer sind als der Aufwand. Dies alles wird dazu, dass das Bankensystem an Sicherheit, Solidität und Effizienz gewinnt.

Die Neue Eigenkapitalvereinbarung besteht aus drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen, die zusammen zu einem sicheren und soliden Finanzsystem beitragen sollen. Diese drei Säulen sind:

  • Erste Säule: Mindesteigenkapitalanforderungen
  • Zweite Säule: Überprüfung durch die Aufsicht
  • Dritte Säule: Marktdisziplin

Bankenaufsicht: Bedeutung des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens

Dieses Überprüfungsverfahren dient einerseits der Sicherstellung eines angemessenen Eigenkapitals für alle risikobehafteten Geschäfte der Banken und Sparkassen und andererseits sollen die Institute bestärkt werden bessere Risikomanagementverfahren für die Überwachung und Steuerung ihrer Risiken zu entwickeln und anzuwenden.

Der Ausschuss führt ferner aus: „Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren erkennt die Verantwortung der Geschäftsleitung der Bank an, ein internes Verfahren zur Kapitalbeurteilung zu entwickeln und Eigenkapitalziele festzulegen, die zum Risikoprofil der Bank und ihrem Überwachungssystem passen. Auch nach der Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalausstattung ist die Geschäftsleitung dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Bank über die aufsichtlichen Mindestanforderungen hinaus über angemessene Eigenmittel für die Deckung ihrer Risiken verfügt.“

Der Ausschuss erwartet von den Aufsichtsinstanzen, dass sie beurteilen, wie gut Banken ihren Kapitalbedarf im Verhältnis zu ihren Risiken einschätzen und ggf. eingreifen. Dadurch soll ein aktiver Dialog zwischen Banken und Aufsichtsinstanzen gefördert werden, damit bei Feststellung von Mängeln schnelle und wirkungsvolle Schritte unternommen werden können, um das Risiko zu reduzieren oder Kapital wieder aufzubauen. Es wird weiter im Ermessen der Aufsichtsinstanzen stehen, welchen Banken und Sparkassen im Zuge der Überprüfungen eine erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken ist.

Der Ausschuss führt in seinem Konsultationspapier weiter aus:

„Dem Ausschuss ist bewusst, dass ein Zusammenhang zwischen dem von der Bank zur Risikounterlegung gehaltenen Kapitalbetrag sowie der Robustheit und Effektivität des Risikomanagementsystems und der internen Kontrollmechanismen der Bank besteht. Dennoch sollte eine Erhöhung des Eigenkapitals nicht als die einzige Möglichkeit gesehen werden, wie eine Bank auf zunehmende Risiken reagieren kann. Andere Mittel, wie die Stärkung des Risikomanagements, die Anwendung interner Limite und die Verbesserung interner Kontrollen, müssen ebenfalls in Erwägung gezogen werden. Darüber hinaus sollte Kapital nicht als Ersatz dafür angesehen werden, grundlegend unzureichende Kontroll- oder Risikomanagementverfahren zu verbessern.“

„Es gibt drei Hauptbereiche, die besonders für die Behandlung im Rahmen der Säule 2 geeignet sind: Erstens, Risiken, die zwar innerhalb der Säule 1 betrachtet werden, dort aber nicht vollständig erfasst sind (zum Beispiel könnte die vorgeschlagene Kapitalunterlegung für operationelle Risiken in der Säule 1 die spezifischen Risiken eines bestimmten Instituts nicht angemessen abdecken); zweitens, Faktoren, die im Rahmen der Säule 1 nicht berücksichtigt werden (zum Beispiel Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch), und drittens, Einflüsse, die außerhalb der Bank liegen (zum Beispiel Auswirkungen des Konjunkturzyklusses). Ein weiterer wichtiger Aspekt der Säule 2 ist die Beurteilung der Einhaltung der Mindeststandards und der Offenlegungsanforderungen für die fortgeschritteneren Methoden in Säule 1, insbesondere für das IRB-Regelwerk für Kreditrisiken. Die Aufsichtsinstanzen müssen sicherstellen, dass diese Anforderungen sowohl bei der Zulassung als auch fortlaufend erfüllt werden.“

Vier zentrale Grundsätze der aufsichtlichen Überprüfung

Für die aufsichtliche Überprüfung hat der Ausschuss vier zentrale Grundsätze aufgestellt. Diese Grundsätze sind in dem Begleitdokument Supervisory Review Process näher dargestellt.

Die zentralen Grundsätze ergänzen diejenigen, der ausführlichen aufsichtlichen Empfehlungen, die der Ausschuss entwickelt hat und deren grundlegende Basis die Core Principles for Effective Banking Supervision und die Core Principles Methodology sind.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht nennt diese vier Grundsätze:

Grundsatz 1:

Banken sollten ein Verfahren zur Beurteilung ihrer angemessenen Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zu ihrem Risikoprofil sowie eine Strategie für den Erhalt ihres Eigenkapitalniveaus aufweisen.

Grundsatz 2:

Die Aufsichtsinstanzen sollten die bankinternen Beurteilungen und Strategien zur angemessenen Eigenkapitalausstattung überprüfen und bewerten; Gleiches gilt für die Fähigkeit der Banken, ihre aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zu überwachen und deren Einhaltung sicherzustellen. Die Aufsichtsinstanzen sollten angemessene aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen, wenn sie mit dem Ergebnis dieses Verfahrens nicht zufrieden sind.

Grundsatz 3:

Die Aufsichtsinstanzen sollten von den Banken erwarten, dass sie eine höhere Eigenkapitalausstattung als das aufsichtsrechtlich geforderte Mindesteigenkapital vorhalten, und die Aufsichtsinstanzen sollten die Möglichkeit haben, von den Banken eine höhere als die Mindesteigenkapitalausstattung zu fordern.

Grundsatz 4:

Die Aufsichtsinstanzen sollten frühzeitig eingreifen, um zu verhindern, dass das Eigenkapital unter die geforderte Mindestausstattung fällt, die aufgrund des Risikoprofils einer bestimmten Bank notwendig ist. Sie sollten schnelle Abhilfe fordern, wenn das Eigenkapital nicht erhalten oder nicht wieder ersetzt wird.

Marktdisziplin

Zur dritten Säule führt der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht aus:

Grundsätzlich führt der Ausschuss Offenlegungsempfehlungen ein. In einigen Fällen jedoch gelten für den Einsatz bestimmter Methoden oder Instrumente Offenlegungsvorschriften; als solche stellen sie Voraussetzungen dar, damit die betreffenden Methoden oder Instrumente für die Eigenkapitalberechnung verwendet werden dürfen. Säule 3 enthält Offenlegungsempfehlungen und -vorschriften für Banken. In anderen Teilen der Eigenkapitalregelung sind an externe Bonitätsbeurteilungsinstitute (so genannte External Credit Assessment Institutions ECAI) und Aufsichtsinstanzen gerichtete Offenlegungsvorschriften und -empfehlungen formuliert. Wo diese Offenlegungsbestimmungen zu finden sind und welchen Stellenwert sie haben, geht aus der folgenden Tabelle hervor.

Tabelle 1: Offenlegungsbestimmungen in der neuen Eigenkapitalvereinbarung

ThemaStellenwertWo im Begleitdokument
AnwendungsbereichDringende EmpfehlungenSäule 3
EigenkapitalDringende EmpfehlungenSäule 3
Kreditrisiko – allgemeinDringende EmpfehlungenSäule 3
Kreditrisiko – StandardmethodeVorschriften und dringende EmpfehlungenSäule 3
Methoden zur KreditrisikobegrenzungVorschriften und dringende EmpfehlungenSäule 3
Kreditrisiko – IRB-AnsätzeVorschriftenSäule 3
MarktrisikoDringende EmpfehlungenSäule 3
Operationelles RisikoDringende Empfehlungen und später VorschriftenSäule 3
Zinsänderungsrisiko im AnlagebuchDringende EmpfehlungenSäule 3
EigenkapitalausstattungDringende EmpfehlungenSäule 3
Verbriefung von KreditforderungenVorschriftenVerbriefung von Kreditforderungen
Anerkennung durch ECAIVorschriftenStandardmethode
Aufsichtliche TransparenzDringende EmpfehlungenStandardmethode und Säule 2

Um den Empfehlungen einen höheren Stellenwert zu verschaffen, schlägt der Ausschuss vor, dass das folgende übergeordnete Prinzip für sämtliche Banken verbindlich sein sollte:  „Eine Bank sollte eine förmliche und vom obersten Verwaltungsorgan gebilligte Offenlegungspolitik betreiben. Im Rahmen dieser Politik sollten Ziel und Strategie der Bank in Bezug auf die Offenlegung von Informationen über ihre Finanzlage und ihren Erfolg formuliert sein. Die Bank sollte außerdem ein Verfahren einführen, um zu beurteilen, ob ihre Offenlegung angemessen ist und häufig genug erfolgt.“

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*