Die Auswirkungen des Ratings auf Banken und Kreditinstitute

Die Auswirkungen des Ratings auf Banken und Kreditinstitute

Die deutsche „Bankenlandschaft“ ist durch private und öffentlich-rechtliche Institute gekennzeichnet – zu letzteren zählen z.B. Sparkassen, Landesbanken. Die Unterschiede sollen hier nicht näher erläutert werden, da sie dem Grunde nach auf die weiteren Betrachtungen keinen erheblichen Einfluss haben und öffentlich-rechtliche Institute ebenso wie die privaten Institute nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten in den Märkten agieren – dies ist gerade vor dem Hintergrund von Basel II von einiger Wichtigkeit. Zu den wesentlichen Bankgeschäften gehören:

  • Kreditgeschäft: Vergabe von Krediten
  • Einlagegeschäft: Entgegennahme von Einlagen sowie Ausgabe von Schuldverschreibungen
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs
  • Effektengeschäft: Kauf, Verkauf und Verwahrung von Wertpapieren für Kunden sowie Beteiligung an Wertpapieremissionen
  • Devisengeschäft: Handel mit fremden Währungen

Für all diese Leistungen verrechnen die Institute Gebühren o.ä. und sind darauf bedacht einen größtmöglichen Ertrag zu erzielen – sie handeln somit wie ein nach erwerbswirtschaftlichen Prinzipien agierendes Unternehmen.

Die Anwendung und konsequente Umsetzung von Basel II verursacht den Banken und Sparkassen in vielen Bereichen höhere Kosten, darüber hinaus werden neue Kosten hinzu kommen. Die nachfolgenden exemplarischen Beispiele sollen dies verdeutlichen:

Wollen Banken und Sparkassen interne Ratingverfahren anwenden – und davon ist sehr sicher auszugehen – so müssen sie bestimmten vorgegebenen Anforderungen genügen und sich diese Verfahren von den Aufsichtsinstanzen genehmigen lassen. Banken und Sparkassen sind daher z.B. gezwungen ihre Risikosysteme grundlegend zu verändern und anzupassen. Dies wird den Banken/Sparkassen sehr hohe Kosten verursachen, da in den Rechenzentren zumeist neue Anwendungen installiert werden müssen.

Diese neu einzusetzende Software ratet natürlich nicht von allein, sondern muss von Personal (z.B. Administratoren, Firmenkundenbetreuern) mit entsprechenden Daten ausgestattet und versorgt werden. In der Konsequenz bedeutet das, dass die vorhandenen Mitarbeiter entsprechend zu qualifizieren sind – darüber hinaus wird es auch nötig sein neues Personal einzustellen.

Der Baseler Ausschuss führt hinsichtlich der Mitarbeiterqualifikation aus:

Alle für den Rating-Prozess verantwortlichen Mitarbeiter sollten über eine entsprechende Qualifikation und Ausbildung verfügen und geschult werden. Das Management muss diesen Kontrollfunktionen genügend qualifizierte Ressourcen zuweisen. Mitarbeiter, die für die Zuordnung oder Überprüfung von Ratings verantwortlich sind, sollten ausreichende Schulungen erhalten, um eine gleich bleibende Qualität und Genauigkeit der Ratings zu gewährleisten.

Auch in diesem Bereich werden die Institute mit zum Teil sehr hohen Erst-Aufwendungen konfrontiert sein. Die kontinuierlich durchzuführende Fort- und Weiterbildung wird für hohe laufende Kosten sorgen.

Genau wie erwerbswirtschaftlich operierende Unternehmen werden die Institute gezwungen sein, diese Kosten an die Kreditnehmer weiterzugeben. Abzuwarten bleibt, ob dies offen geschieht oder ob diese Kosten Bestandteil von Zinsen oder anderweitigen Gebühren werden.

Neben diesen beispielhaft angeführten Bereichen haben die Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht Auswirkungen in weiteren Bereichen, z.B. Berichtswesen an die Aufsichtsinstanzen, was wiederum zusätzliche Kosten verursachen wird oder für Kostensteigerungen sorgt.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Einführung von Basel II für Banken und Sparkassen sehr kostenintensiv wird und eine Vielzahl dieser Kosten gerade an mittelständische Unternehmen weitergereicht werden dürften.

Der nächste Abschnitt beschreibt, wie gerade private Banken schon jetzt auf Basel II im Zusammenhang mit der Finanzierung mittelständischer Unternehmen reagieren.

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