Der Groß- und Einzelhandel
unterliegt als Gewerbe den Vorschriften der GewO (insbes. Anzeigepflicht nach § 14,
Untersagungsmöglichkeit nach § 35). Für viele Branchen ist die Ausübung des Groß- und
Einzelhandels durch Spezialgesetze geregelt, z.B. im LebensmittelG, ArzneimittelG,
WaffenG. Handelsunternehmen gehören kraft Gesetzes einer Industrie- und Handelskammer an.
Wer H. betreibt, ist stets Kaufmann (Handelsgewerbe).
Der Begriff Handel kann aus gesamtwirtschaftlicher oder
einzelwirtschaftlicher Sicht betrachtet werden. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht kann man
Handel als Vorgang des Güteraustauschs innerhalb einer Volkswirtschaft bezeichnen. Handel
ist hierbei als ein grundlegender Faktor zur Entwicklung einer Volkswirtschaft anzusehen.
Aus einzelwirtschaftlicher Sicht wird Handel als Umsatz von Gütern zur Beschaffung und
für den Absatz bezeichnet. Diese Begriffsdefinition schließt jedoch in der Regel
wesentliche Be- und Verarbeitungsschritte aus.
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