Wissenswertes über das Markenrecht

Wissenswertes zum Markenrecht

erfNicht nur im privaten Bereich, sondern auch als Unternehmer hören Sie immer wieder etwas über das Markenrecht. Kunden orientieren sich an einer Marke, wobei diese häufig mit dem Hersteller gleichgesetzt wird. Es gibt natürlich die bekannten Automarken, die Waschmaschinenmarken bis hin zu den Marken traditioneller Schreibgeräte. Im Grunde steht eine Marke für sämtliche Eigenschaften und Merkmale eines Produkts, mit der sich dieses von Konkurrenzprodukten anderer Hersteller unterscheiden soll. Wenn Sie als Unternehmer zum Beispiel ein neues Produkt auf den Markt bringen, handelt es sich im Ihre Marke. Da es vielleicht auf dem Markt ähnliche Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften gibt, kann es hier schon zu Schwierigkeiten kommen. In diesem Fall spielt das Markenrecht eine entscheidende Rolle.

Die Bedeutung einer Marke

Die Markenbezeichnung ist in aller Regel geschützt. Eine Marke wird verwendet, um damit Produkte und Dienstleistungen zu kennzeichnen und eintragen zu lassen. Der Schutz wird vom Markenrecht geregelt. Neben Produkten und Dienstleistungen kann aber auch der Unternehmensname als Marke geschützt sein. Hierzu gehören beispielsweise auch sogenannte Werktitel, wie zum Beispiel Musiktitel oder Filmproduktionen. Am bekanntesten sind die Wort- und Bildmarken. Diese Kombination findet man zum Beispiel bei bekannten Herstellern brausehaltiger Limonaden, wobei das geschwungene Label einen besonderen Schutz genießt.

Für Unternehmer haben Marken eine wichtige Bedeutung. Schließlich können diese sich darüber auf dem Markt positionieren. Es findet eine eindeutige Abgrenzung zur Konkurrenz statt. Zufriedene Kunden verbinden die Marke mit ihren Eigenschaften und werden diese häufiger kaufen. Sie dient darüber hinaus als eindeutiges Unterscheidungsmerkmal und sollte daher einen hohen Wiedererkennungswert besitzen.

Die Eintragung einer Marke

Als Unternehmer sollten Sie sich Ihre Marke eintragen lassen. Jedoch ist es hierzu erforderlich, im Vorfeld zu überprüfen, ob Sie nicht versehentlich andere Markenrechte verletzen. Die Anmeldung zur Eintragung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt, welches mögliche Schutzhindernisse nicht prüft. Im Markenrecht gilt die Devise „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Sie sollten daher abklären, ob Sie mit Ihrer Marke nicht mit einer bereits bestehenden Marke aufeinandertreffen. Im Internet gibt es einige Portale, die eine kostenfreie Recherche durchführen kann.

Wenn Sie eine unverwechselbare Marke besitzen, können Sie diese zur Eintragung anmelden. Dabei erfolgt die Anmeldung nach bestimmten Klassen. Die Eintragung ist natürlich gebührenpflichtig, wobei eine Online-Anmeldung am günstigsten ist. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft lediglich die wichtigsten Schutzhindernisse, wie die fehlende Unterscheidungskraft zu anderen Marken oder ein sogenanntes Freihaltebedürfnis. Mit Letzterem ist gemeint, ob die Allgemeinheit ein Bedürfnis an der Nutzung dieser Marke hat.

Nächste Hürde stellt die Markenpflege dar

Nachdem Sie Ihre Wunschmarke haben eintragen lassen, können Sie damit werben. Jedoch dürfen Sie die Markenpflege dabei nicht vernachlässigen. Dabei geht es nicht um die Optik des Markennamens oder -bildes, sondern um den eigentlichen Schutz Ihrer Marke. Auch wenn Sie selbst vorher recherchiert haben und eine unverwechselbare Marke ins Leben gerufen haben, gibt es jederzeit Nachahmer, die Ihnen den Erfolg streitig machen möchten. Sie müssen sich also schützen. Ihre Marke müssen Sie konsequent überwachen und mögliche Rechtsverstöße ahnden lassen. Ansonsten verliert Ihre Marke an Glaubwürdigkeit.

Ihre größte Aufgabe ist es, regelmäßig das Markenregister zu überprüfen. Ebenso sollten Sie das Internet im Auge behalten. Viele Drittanbieter werben ohne Ihre Erlaubnis mit Ihrer Marke. Zum Teil wird Ihre Marke dann auch von der Konkurrenz genutzt, um vielleicht Ihr Produkt schlechter dastehen zu lassen. Falls Sie dies bemerken, müssen Sie Ihr Recht durchsetzen.

Markenrechtsverletzungen ahnden

Als Unternehmer möchten Sie sich wahrscheinlich nicht gerne mit Rechtsangelegenheiten auseinandersetzen, obwohl dies für Ihre Marke überaus wichtig ist. Aus diesem Grund haben sich etliche Rechtsanwaltsgemeinschaften auf Markenrechtsverletzungen spezialisiert. Eine nützliche Hilfe finden Sie hier zum Thema Abmahnung Markenrecht – alleiniges Nutzungsrecht.

Gerade bei Markenrechtsverletzungen kann es sehr verzwickte Rechtskonstruktionen geben. Dabei müssen nicht nur nationale Markennamen berücksichtigt werden, sondern immer häufiger auch internationale Markennamen. Am einfachsten ist es natürlich, sich gegen ein Unternehmen hierzulande zur Wehr zu setzen, wenn dieses beim Deutschen Patent- und Markenamt Ihren Markennamen verletzt hat. In diesem Fall können Sie Widerspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt erheben. Dieser Widerspruch kann nur innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung vorgenommen werden. Der Widerspruch ist gebührenpflichtig. Wenn die konkurrierende Marke zu Unrecht eingetragen worden ist, wird diese gelöscht.

Eine Löschung einer beeinträchtigenden Marke erfolgt auch dann, wenn diese 5 Jahre nicht mehr genutzt wurde. Dies sollten Sie als Unternehmer selbst berücksichtigen. Wenn Sie sich schon die Mühe gemacht haben, eine unverwechselbare Marke zu kreieren, dann sollten Sie diese auch nutzen.

Sie können auch selbst betroffen sein

Von einer Markenrechtsverletzung können auch Sie als Unternehmer betroffen sein. In diesem Fall erhalten Sie meist von der Rechtsabteilung des Konkurrenzunternehmens eine Abmahnung zugesandt. Auch in diesem Fall sollten Sie sofort einen Fachanwalt einschalten, der Ihre markenrechtlichen Interessen vertritt.

Im Rahmen einer solchen Abmahnung werden Sie als Unternehmer aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die Rechtsanwaltsgebühren des Konkurrenzunternehmens zu übernehmen sowie Schadenersatz zu leisten. Aus diesem Grund ist es wichtig, unverzüglich zu handeln. Keinesfalls sollten Sie ungeprüft und ohne Ihren Fachanwalt irgendetwas unterschreiben. In vielen Fällen sind die Vorwürfe der gegnerischen Seite nicht haltbar. Auf der sicheren Seite sind Sie auch, wenn Sie Ihre Marke eher beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet haben.

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