Abzahlungskauf

Ist eine
"spezielle" Art eines Kaufs. Der Kaufpreis wird mit Hilfe eines gesonderten
Kreditvertrages in Raten abgezahlt. Der Käufer hat das Recht, den Vertrag innerhalb einer
Woche zu widerrufen. Außerdem erhält er bereits den Kaufgegenstand. Das Eigentum an dem
Kaufgegenstand erhält der Käufer aber in aller Regel erst nach Zahlung der letzten Rate
(Eigentumsvorbehalt des Verkäufers).
Bis zum 31.12.2001 war das Abzahlungsgeschäft im Verbraucherkreditgesetz geregelt. Ab dem
1.1.2002 sind diese Regelungen in die §§ 488 ff BGB integriert worden und werden beim
Titel Darlehen erläutert.

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