Arbeitnehmer, Leih-

Unter Leiharbeit wird
umgangssprachlich das zeitweise Überlassen von Arbeitnehmern entweder von Betrieb zu
Betrieb oder von einem gewerblichen Leihunternehmen an einen Betrieb verstanden.

Rechtlich gesehen ist die Leiharbeit streng reglementiert und nur unter den
Voraussetzungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes möglich. Unerlaubte
Arbeitnehmerüberlassung kann sowohl für Ent- als auch für Verleiher bußgeldrechtliche
Folgen haben. Außerdem besteht für den Entleiher bei unwirksamen Verträgen sowie bei
Insolvenz des Verleihers ein hohes Haftungsrisiko.

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