Passiva

Finanzielle Mittel, die dem
Unternehmen zur Finanzierung der Aktiva zur Verfügung stehen und auf der Haben-Seite der
Bilanz ausgewiesen werden. I. d. R. wird nach der Fälligkeit der Mittel in Eigenkapital
und Fremdkapital sowie in die passiven Rechnungsabgrenzungsposten unterschieden. Darüber
hinaus bestehen spezifische Gliederungsvorschriften sowohl für die Passiva als auch die
Aktiva der Bilanz gem. §§ 266 ff HGB.

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