Sammelbewertungsverfahren

Verfahren zur vereinfachten
Ermittlung der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten gleichartiger
Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens. Sie stellen eine Abweichung vom Grundsatz
der Einzelbewertung dar. Zu den Verfahren gehören i.e.S. die Durchschnittsmethode und die
Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 HGB). I.w.S. können auch die Festbewertung (§ 240 HGB)
und die Gruppenbewertung (240 HGB) sowie die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen
hierunter subsumiert werden.

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