Verbrauchsfolgeverfahren

Sammelbewertungsverfahren zur vereinfachten
Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskostengleichartiger Vermögensgegenstände
des Vorratsvermögens. Sie gehen von einer bestimmten Annahme (Fiktion) aus, in der die
Gegenstände verbraucht oder veräußert werden. Diese Fiktion kann entweder zeitabhängig
oder preisabhängig oder ggf. auch anderweitig sachbezogen sein. Zu den zeitabhängigen
Verfahren gehören das Fifo (First in first out)-Verfahren, bei dem unterstellt wird, daß
die zuerst angeschafften oder hergestellten Gegenstände auch zuerst verbraucht oder
veräußert werden und das Lifo (Last in first out)-Verfahren, bei dem die genau
umgekehrte Verbrauchsfolge unterstellt wird, d. h. daß die zuletzt angeschafften oder
hergestellten Gegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden. Preisabhängige
Verfahren sind das Hifo (Highest in first out)- und das Lofo (Lowest in first
out)-Verfahren. Beim Hifo-Verfahren (Lofo-Verfahren) wird davon ausgegangen, daß die am
teuersten (billigsten) eingekauften oder hergestellten Gegenstände zuerst verbraucht oder
veräußert werden. Ein anderweitiges sachbezogenes Verbrauchsfolgeverfahren wäre z. B.
das Kifo-Verfahren, bei dem im Rahmen der Vorratsbewertung im Konzernabschluss unterstellt
wird, daß die von Konzernunternehmen bezogenen Gegenstände zuerst verbraucht oder
veräußert werden.
Rechentechnisch sind zwei Formen der Verbrauchsfolgeverfahren zu unterscheiden, eine
periodenbezogene und eine permanente Ermittlung, je nachdem, ob gemäß der
Verbrauchsfolgefiktion eine Bestandbewertung nur zum Jahresende vorgenommen wird oder ob
die Zugänge fortlaufend erfasst und nach jedem Abgang eine entsprechende Bewertung
erfolgt. Auch bei Anwendung der Verbrauchsfolgeverfahren muss das Niederstwertprinzip
beachtet werden, d. h. die (vereinfacht) ermittelten Anschaffungs- oder Herstellungskosten
sind gegebenenfalls auf den niedrigeren Markt- oder Börsenpreis abzuwerten.
Nach HGB sind grundsätzlich alle Verbrauchsfolgeverfahren zulässig, sofern die
unterstellte Fiktion nicht offensichtlich der tatsächlichen Verbrauchsfolge widerspricht.
In der Steuerbilanz ist neben der Durchschnittsmethode nur das Lifo-Verfahren gem. § 6
EStG zulässig, sofern dieses Verfahren auch in der Handelsbilanz angewandt wird
(umgekehrte Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz). Nach US-GAAP sind
grundsätzlich alle Verbrauchsfolgeverfahren zulässig. Nach IAS soll das Fifo-Verfahren
angewandt werden. Daneben ist nur das Lifo-Verfahren in Ausnahmefällen (Allowed
alternative Treatment) vorgesehen, allerdings sind dann im Anhang zusätzlich Angaben
vorgeschrieben.

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