Rechtsgeschäfte, deren
Gültigkeit von der Zustimmung eines anderen abhängig sind, sind schwebend unwirksam. Bei
Erteilung der Genehmigung wird das Geschäft rückwirkend gültig, bei Verweigerung
rückwirkend nichtig.
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Erteilung der Genehmigung wird das Geschäft rückwirkend gültig, bei Verweigerung
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