Startkosten

Unter Startkosten versteht
man diejenigen Kosten, die bei einer Geschäftseröffnung anfallen. Korrekterweise sollten
diese Kosten der Geschäftseröffnung zum erweiterten Umlaufvermögen, oder
Umlaufvermögen II hinzugezählt werden.

  • Werbung
  • Löhne, Gehälter, Verdienstausfall vor der Eröffnung
  • Provisionen
  • Versicherungen
  • Miete vor Eröffnung
  • Reserve für Lebensunterhalt
  • Büromaterial-Erstausstattung
  • Beratungskosten (Existenzgründung-Beratung, Steuerberatung, etc.)
  • Ersten Kommentar schreiben

    Antworten

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


    *