Fragen zu den wichtigsten Versicherungen für Gründer

Fragen zu den wichtigsten Versicherungen für Gründer

Welche Versicherungen muss ich zu meinem persönlichen Schutz abschließen? !

Krankenversicherung

Als Selbständige sind Sie in der Regel nicht mehr in einer Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie haben die Wahl, ob Sie als freiwilliges Mitglied in einer GKV bleiben oder zu einer Privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Entscheidung will gut überlegt sein, da eine Rückkehr in die GKV nur schwer möglich ist. Ein Wechsel in die PKV erscheint in jungen Jahren sehr erstrebenswert, da die Beiträge häufig niedriger sind als in einer GKV, die nach dem Solidarprinzip arbeitet. Familienangehörige, die kein eigenes Einkommen haben, sind in der GKV beitragsfrei mitversichert.

Die PKV arbeitet nach dem Individualprinzip. Ihre Familienangehörigen müssen separat versichert werden und eigene Beiträge entrichten. Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig von Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Dies kann für Sie verhältnismäßig hohe Beiträge bedeuten, da die PKV alle Kosten, die in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt stehen, den Frauen zurechnen.

Machen Sie sich alleine selbständig, sollten Sie bedenken, dass im Krankheitsfall Ihre Einnahmen auf Null zu sinken drohen. Hier kann eine Krankentagegeldversicherung helfen, die einspringt, wenn Sie durch Krankheit arbeitsunfähig sind.

Altersvorsorge

Bei der Altersvorsorge haben Sie i.d.R. die Wahl zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und privater Vorsorge.

In der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie freiwilliges oder Pflichtmitglied werden. Bei einer Pflichtmitgliedschaft zahlen Sie jeden Monat die gesetzlichen Beiträge. Es kann sich lohnen, vorhandene Ansprüche durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen zu erhalten und zu erhöhen.

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft können Sie selbst in gewissen Grenzen die Höhe Ihrer monatlichen Beiträge bestimmen. Mit dem Mindestbeitrag können Sie als freiwilliges Mitglied Ihre Altersrente zwar nur unwesentlich erhöhen, jedoch Ihre bereits erworbenen Ansprüche auf Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente erhalten, sofern Sie mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge geleistet haben.

Lassen Sie sich von der örtlichen BfA bzw. LVA beraten. Hier erfahren Sie kostenlos, welchen Rentenanspruch Sie bereits erworben haben, ob Sie Ansprüche auf Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente haben und ob es sinnvoll ist, weiterhin (freiwillig) versichert zu bleiben.

Private Altersversorgung ist durch Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen oder alternative Sparmodelle möglich.

Denken Sie auch daran, sich gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Unfall und Rechtsstreitigkeiten zu versichern.

Welche betrieblichen Versicherungen brauche ich?

Welche betriebliche Versicherungen Sie abschließen, hängt nicht zuletzt von Ihrem individuellen Sicherheitsbedürfnis und Ihren Einkommensverhältnissen ab. Nicht jedes Risiko muss abgesichert werden. Es gibt Versicherungen, die Sie unbedingt abschließen sollten, andere können Sie nachholen, wenn die Ertragslage Ihres Unternehmens dies zulässt.

Versichern Sie zuerst die Risiken, bei denen ein Schaden die höchsten finanziellen Folgen für Ihr Unternehmen haben kann. Dann sichern Sie sich gegen Risiken ab, bei denen Schäden mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind.

Sie sollten unbedingt vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht der Freien Berufe abschließen, die Schäden abdeckt, die von Ihrem Betrieb, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder von Ihnen selbst gegen Personen oder Sachen verursacht werden.

Beratende Freiberufler sollten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen, um sich zu schützen.

Weitere mögliche Versicherungen sind:

  • Firmenfahrzeugversicherung,
  • Versicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm etc.,
  • Einbruchdiebstahlversicherung,
  • Warentransportversicherung
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Produkthaftpflichtversicherung
  • Glasversicherung
  • Forderungsausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung

Durch die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstehen Ihnen weitere Versicherungspflichten. Ansprechpartnerinnen sind hier die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.

Ist die finanzielle Absicherung im Alter jetzt schon überschaubar und planbar?

Lassen Sie sich von der örtlichen BfA bzw. LVA beraten. Hier erfahren Sie kostenlos, welchen Rentenanspruch Sie bereits erworben haben und ob es sinnvoll ist, weiterhin (freiwillig) versichert zu bleiben.

Sie sind für Ihre Altersvorsorge selbst verantwortlich. Zusätzlich zu Ihrem Einkommen, das Sie für Ihren laufenden Lebensunterhalt benötigen, sollten Sie versuchen, Geld zu erwirtschaften, mit dem Sie für Ihr Rentenalter Vorsorge treffen können. In der Anfangszeit, wenn Sie Ihr Unternehmen aufbauen und stabilisieren, werden Sie nur unzureichend für Ihr Alter sparen können. Doch nach dem Existenzaufbau ist die Anlage einer ausreichenden Altersvorsorge um so wichtiger.

Lassen Sie sich auch von freien Versicherungsmaklerinnen bzw. -maklern beraten. Erkundigen Sie sich zunächst, ob und welche Beratungskosten entstehen und lassen Sie sich die Angebote schriftlich geben. Sie werden dabei erhebliche Unterschiede in den Kosten und den Leistungen feststellen. Wenn Sie über Ihren Ehemann in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, können Sie diesen Versicherungsschutz unter bestimmten Bedingungen beibehalten.

Voraussetzung dafür ist, dass Ihr regelmäßiges Einkommen aus selbständiger Tätigkeit 325,– EUR monatlich nicht übersteigt und Ihre wöchentliche Arbeitszeit unter 18 Stunden liegt.

Wenn Sie über diesem Einkommen und der Stundenzahl liegen, müssen Sie sich selbst versichern. Fragen Sie bei Krankenversicherungen nach einem reduzierten Tarif.

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