Stundung

Die Stundung, nach der der Gläubiger dem
Schuldner gestattet, die Zahlung des geschuldeten Betrages zu einem späteren als dem
vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen, ist auch im Arbeitsrecht möglich. Das
bedeutet, daß der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine spätere Zahlung ermöglichen kann.
Ist eine wirksame Stundungsvereinbarung zwischen den Parteien zustande gekommen, kann der
Arbeitnehmer keine Verzugszinsen verlangen. Sozialversicherungsbeiträge können gestundet
werden, wenn der Beitragsanspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.

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