Sie ist notwendiger Bestandteil eines
Wechsels (Art. 1 Nr. 1 WG). Sie besteht in der Bezeichnung der Urkunde als Wechsel im Text
der Wechselerklärung und lautet i.d.R.: "Gegen diesen Wechsel. …"
Sie ist notwendiger Bestandteil eines
Wechsels (Art. 1 Nr. 1 WG). Sie besteht in der Bezeichnung der Urkunde als Wechsel im Text
der Wechselerklärung und lautet i.d.R.: "Gegen diesen Wechsel. …"
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