ist ein im Mahnverfahren ergehender
Mahnbescheid, dem ein Anspruch aus einem Wechsel zugrunde liegt. Beim W. ist das
Mahnverfahren besonders gestaltet (§ 703a ZPO); wird Widerspruch erhoben, so geht das
Wechsel-Mahnverfahren in den Wechselprozess über.
Antworten