Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG (GmbH & Co. KG)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG (GmbH & Co. KG)

Mögliche steuerliche Vorteile (müssen im Einzelfall genau geprüft werden, da durch die jüngsten Steuergesetzgebungen eine Vielzahl von Vorteilen neutralisiert worden sind) und die beabsichtigte Beschränkung einer möglichen Haftung für Gesellschaftsschulden veranlassen zur Gründung der Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG.

Von ihrem Wesen her ist die GmbH & Co. KG eine Kommanditgesellschaft( § 161 I HGB). Als Kommanditgesellschaft verfügt sie über zwei Arten von Gesellschaftern:

  • die nur mit ihren Einlagen haftenden Kommanditisten und
  • die persönlich mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Komplementäre.

Kennzeichen einer GmbH & Co. KG ist, dass hier eine GmbH Komplementärin ist.

Da die GmbH nur in Höhe ihres Stammkapitals (mindestens 25.000 Euro) haftet und die Kommanditisten überhaupt keiner persönlichen Haftung unterliegen, werden hierbei die charakteristischen Merkmale einer Personengesellschaft (persönliche unbeschränkte Haftung) außer Kraft gesetzt.

Zur Gründung und den Merkmalen

Die GmbH & Co. KG wird durch einen Gesellschaftsvertrag errichtet wie jede andere Kommanditgesellschaft auch.

Als Personengesellschaft muss die Firma zwingend einen das Vorhandensein einer Gesellschaft beschreibenden Zusatz enthalten ( § 19 HGB). So erscheint die Firma der GmbH auch in der Firma der KG (GmbH & Co. KG).

Geschäftsführung und Vertretung obliegen dem Geschäftsführer der GmbH.

Die GmbH bleibt rechtlich selbständig trotz ihrer Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin.

Die Beziehungen der Gesellschafter untereinander und andere Fragen der Gesellschaft, wie etwa Auflösung, regeln sich nach dem Recht der Kommanditgesellschaft.

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