Der Groß- und Einzelhandel
 unterliegt als Gewerbe den Vorschriften der GewO (insbes. Anzeigepflicht nach § 14,
 Untersagungsmöglichkeit nach § 35). Für viele Branchen ist die Ausübung des Groß- und
 Einzelhandels durch Spezialgesetze geregelt, z.B. im LebensmittelG, ArzneimittelG,
 WaffenG. Handelsunternehmen gehören kraft Gesetzes einer Industrie- und Handelskammer an.
 Wer H. betreibt, ist stets Kaufmann (Handelsgewerbe).
 Der Begriff Handel kann aus gesamtwirtschaftlicher oder
 einzelwirtschaftlicher Sicht betrachtet werden. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht kann man
 Handel als Vorgang des Güteraustauschs innerhalb einer Volkswirtschaft bezeichnen. Handel
 ist hierbei als ein grundlegender Faktor zur Entwicklung einer Volkswirtschaft anzusehen.
 Aus einzelwirtschaftlicher Sicht wird Handel als Umsatz von Gütern zur Beschaffung und
 für den Absatz bezeichnet. Diese Begriffsdefinition schließt jedoch in der Regel
 wesentliche Be- und Verarbeitungsschritte aus.

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