Qualifizierungschancengesetz – Fit machen für die digitale Zukunft

Qualifizierungschancengesetz – Fit machen für die digitale Zukunft

Im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt stehen massive Veränderungen der Wirtschaft bevor. Das erfasst alle Bereiche von Produktion, Verwaltung und Handel. Die neuen Herausforderungen schaffen jedoch neue Chancen unternehmerischen Aufschwungs. Im Vergleich zu früheren Umwälzungen der Arbeitswelt, etwa bei der Industrialisierung und Automatisierung, vollzieht sich der Umbau zur Digitalisierung schneller und brisanter. Wer jetzt nicht die Weichen stellt, bleibt zurück.

Um Unternehmen die Zukunftsorientierung zu erleichtern und Arbeitnehmer für die neuen Anforderungen fit zu machen, wurde 2018 das Qualifizierungschancengesetz beschlossen. Mit dem 1.1.2019 trat das Gesetz in Kraft. Ziel ist es, Unternehmern bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter für die neuen Bedingungen der Arbeitswelt maßgeblich zu unterstützen. Dazu sind weitreichende Förderungen beschlossen worden. Organisatorisch und finanziell gestützt werden die Maßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit.

Die Förderungen sind nach der Größe der Unternehmen gestaffelt:

  • Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigen: Komplette Übernahme der Weiterbildungskosten. Zuschuss zur Lohnfortzahlung während der Qualifizierungen von 75 %.
  • Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten: Kostenübernahme von 50 %.
  • Unternehmen mit 250 bis 2.500 Beschäftigten: Kostenübernahme von 25 %.
  • Unternehmen mehr als 2.500 Beschäftigen: Gibt es einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung für berufliche Qualifizierung, kommen Zuschüsse bis 20 % infrage. Entfallen diese Bedingungen beträgt der Zuschuss 15 %.

Über die Größe der Betriebe hinaus zählt auch die Qualifikation der Arbeitnehmer zu den Kriterien für die Qualifizierungsförderung.

Die Förderungen werden auf Antrag erteilt. Anträge mit entsprechenden Begründungen können Unternehmen an die regionalen Agenturen für Arbeit über ein spezielles Kontaktformular einreichen.

Wirtschaftlichkeit sichern – Mitarbeiter qualifizieren

Die Digitalisierung von Arbeitswelt und Gesellschaft ist keine Zukunftsvision, sondern sie ist weltweit am Zug. Verschiedene Unternehmen erweisen sich in Deutschland als Vorreiter. Recht hohe Grade der Digitalisierung erreichen bereits die Informations- und Kommunikationstechnik, Finanz- und Versicherungsdienstleister, wissensintensive Dienstleister, der Handel oder Maschinenbau. Es verwundert nicht, dass beim Stand der Digitalisierung auch beim Mittelstand die IT-Branche die Nase vorn hat.

„Etwa 84 Prozent der vom Hersteller befragten IT-Firmen gaben an, ihre Belegschaft gut bzw. eher gut für ihre Digitalisierungsstrategie qualifiziert und gezielt weitergebildet zu haben. Beim Technischen Handel bzw. Maschinenhandel konnte nur knapp die Hälfte der Firmen diese Aussage treffen, in der Fertigungsbranche nur ein Drittel.“

Quelle:
https://business-user.de/digitalisierung/digitalisierung-in-deutschland-stand-der-dinge/

Dennoch ist die Vorbereitung auf die Arbeitswelt 4.0 in Deutschland derzeit eher dem Mittelmaß zugeordnet. Es ist dringend nötig, dass der Mittelstand als ein wichtiges Wirtschaftsstandbein Deutschlands Fahrt aufnimmt. Da muss unbedingt bei der Qualifizierung der Mitarbeiter angesetzt werden. Werden gerade im starken Mittelstandsbereich die Beschäftigten nicht in der Breite ausreichend qualifiziert, sind nicht nur unzählige Arbeitsplätze gefährdet, sondern es fehlen die Facharbeiter für digitale Arbeitsprozesse. Das brächte sehr viele Firmen in eine gefährliche Schieflage auf dem nationalen und internationalen Markt. Weiterbildungen liegen zwar im Ermessen der einzelnen Betriebe, aber es wäre sträflich, den starken Schub der Förderungen jetzt nicht wahrzunehmen.

Unternehmen müssen dabei allerdings einen Blick auf die Ausrichtung der Schulungen haben. Nicht jede Art von Weiterbildung wird von dem neuen Gesetz gefördert. Im § 82 SGB III werden Kriterien für zulässige Weiterbildungen inhaltlich festgelegt. Diese enthalten folgende Bedingungen:

  • Die Berufsausbildung der teilnehmenden Beschäftigten muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  • Zwischen zwei Qualifizierungsschulungen muss mindestens ein Zeitabstand von vier Jahren liegen.
  • Nicht gefördert werden Weiterbildungen, die lediglich auf die derzeitige Tätigkeit des Arbeitnehmers bezogen und von eher kurzfristiger Wirkung sind ohne Berücksichtigung der besonderen Zukunftschancen.
  • Förderungswürdige Weiterbildungen müssen extern bei einem zugelassenen Bildungsträger stattfinden oder von einem solchen im Unternehmen durchgeführt werden.
  • Die Weiterbildung muss über 160 Stunden betragen.

Für qualifizierte Weiterbildungen nach dem Qualifizierungschanchengesetz erhalten die Unternehmen von der Bundesagentur für Arbeit Gutscheine.

Der Stand von gestern ist nicht das Ziel

Viele Unternehmen haben in diesem Jahr massiv mit den wirtschaftlichen Folgen aus Lockdown und der Wiederaufnahme der Arbeit unter besonderen Bedingungen durch die Corona-Pandemie zu kämpfen. Trotz umfangreicher Sonderförderungen hinken häufig Produktion und Umsatz noch dem Stand von 2019 und Anfang 2020 hinterher. Verständlich, dass sich die Unternehmen augenblicklich auf den Erhalt ihres Marktstandorts fokussieren und auf die Wiederherstellung der eigenen Wirtschaftlichkeit. Das sollte die Vorbereitung auf die Zukunft aber nicht verstellen. Sich nur darauf zu konzentrieren, den Stand der Monate vor dem Lockdown zu erreichen, kann kein Ziel zukunftsorientierter Firmenpolitik sein.

Mit der Digitalisierung tun sich enorme wirtschaftliche Möglichkeiten auf. Es lohnt sich, das Unternehmen jetzt auf die Arbeitswelt 4.0 einzustellen. Zu Recht sind zahlreiche Betriebe froh, Ihre bewährten Facharbeitskräfte durch geförderte Kurzarbeit gehalten zu haben. Jetzt müssen die Fachkräfte für die Digitalisierung fit gemacht werden. Weiterbildungsmaßnahmen gilt es so anzupassen, dass der aktuelle wirtschaftliche Nachholbedarf nicht gefährdet wird. Gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen greift die Förderung der Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz mit starken Unterstützungen. Produktionserhalt, Ankurbelung der aktuellen Produktivität und Planung zur Digitalisierung und Vorbereitung der eigenen Fachkräfte müssen derzeit Hand in Hand gehen.

Das Qualifizierungschancengesetz ist nicht die einzige Förderung. Es gilt weitere Förderungen, wie z.B. das Förderprogramm go-digital, mit der Arbeitnehmer-Weiterbildung zu koordinieren.

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