Fragen zur Gründungsförderung beantwortet

Fragen zur Gründungsförderung beantwortet

Gibt es Möglichkeiten einen Zuschuss zu den Beratungskosten zu erhalten?

Sowohl die Länder als auch der Bund stellen Beratungskostenzuschüsse zur Verfügung.

Gibt es Finanzierungshilfen, Kredite oder Zuschüsse für Gründerinnen?

Die Länder und der Bund bieten öffentliche Finanzierungshilfen an [Auszug]:

  • ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm,
  • ERP-Existenzgründungsprogramm,
  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung.
  • DtA-Startgeld

Ein Rechtsanspruch auf öffentliche Fördermittel besteht in der Regel nicht.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es zur Überbrückung der Anlaufphase?

Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit kann Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III beim örtlichen Arbeitsamt beantragt werden, sofern seit mindestens 4 Wochen Leistungen durch das Arbeitsamt bezogen wurden. Es ist eine Bescheinigung über die Tragfähigkeit des Vorhabens einer fachkundigen Stelle erforderlich.

Wie viel Eigenkapital benötige ich mindestens, um Fördermittel zu beantragen? Reicht mein Eigenkapital zur Existenzgründung aus?

Mit der Aufstellung eines Investitionsplans, der Gründungskosten und des Betriebsmittelbedarfs ermitteln Sie die Höhe des notwendigen Startkapitals.

Für die Beantragung öffentlicher Mittel ist i.d.R. Eigenkapital in Höhe von ca. 15 % des Finanzierungsvolumens erforderlich. Eine Ausnahme bildet das DtA-Startgeld, mit dem 100 % des Vorhabens finanziert werden können.

Eigenmittel in Sach- und/oder Barwerten können mit eingebracht werden. Vergessen Sie aber nicht, die Kosten der privaten Lebensführung in der Anfangsphase mit einzukalkulieren.

Ich habe kein Privatvermögen, mit dem ich den für meine Gründung notwendigen Kredit absichern könnte. Gibt es Möglichkeiten, dass das Land oder der Bund eine solche Besicherung übernimmt?

Ja – In einzelnen Kreditprogrammen gibt es Haftungsfreistellungen durch das jeweilige Bundesland oder den Bund.

Beim ERP Eigenkapitalhilfeprogramm sind keinerlei Besicherungen notwendig.

Bei Programmen, die keine Haftungsfreistellung vorsehen, kann die Hausbank eine bis zu 80%ige Bürgschaft durch eine Bürgschaftsbank beantragen.

Wo kann ich öffentliche Fördermittel beantragen?

Die Förderprogramme beantragen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl – das kann Ihre Hausbank sein, bei der Sie bereits ein Konto unterhalten. Sie können sich aber auch an eine anderes Kreditinstitut wenden, mit dem Sie künftig gerne zusammenarbeiten möchten

Was kann ich tun, wenn meine Hausbank keine öffentlichen Fördermittel für mich beantragen will?

Die Gründe für eine Ablehnung zur Beantragung öffentlicher Mittel sollten Sie bei Ihrer Hausbank nachfragen. Meist ist es erforderlich, dass das Unternehmenskonzept überarbeitet wird.

Ist eine bereits erfolgte Gewerbeanmeldung oder ein abgeschlossener Mietvertrag förderschädlich?

Nein, nicht unbedingt. Eine Gewerbeanmeldung und standortsichernde Maßnahmen sind im Rahmen von Existenzgründungsprogrammen i.d.R. nicht förderschädlich. Allerdings sollten Sie aus Eigeninteresse noch keine vertraglichen Bindungen eingehen, bevor die Finanzierung nicht geklärt ist. Fördermittel gehen Ihnen verloren, wenn Sie vor Antragstellung mit Ihrem Vorhaben beginnen bzw. Verbindlichkeiten eingehen (Aufnahme der Geschäftstätigkeit).

Welche Unterlagen sind zur Beantragung öffentlicher Förderkredite zu erstellen

Folgende Unterlagen benötigen Sie für das Bankgespräch:

  • einen Lebenslauf, der Ihren beruflichen Werdegang, Ihre fachliche und persönliche Qualifikation wiedergibt sowie Ihre Zeugnisse,
  • das Unternehmenskonzept einschließlich der Finanz-, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung für die nächsten drei Jahre,
  • falls vorhanden die Stellungnahme zur Gründungsberatung, die Ihnen von einer fachkundigen Stelle ausgestellt wird,
  • Entwürfe der ggf. abzuschließenden Verträge,
  • einen Nachweis Ihres Eigenkapitals,
  • eine Darstellung Ihrer Kreditsicherheiten.

Erkundigen Sie sich bei der Terminvereinbarung, welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind.

Ich möchte einen Betrieb gemeinsam mit einer Partnerin oder einem Partner aufbauen. Können solche Gemeinschaftsgründungen auch mit öffentlichen Mitteln gefördert werden?

Ja, allerdings ist die Existenzgründungsförderung immer eine personenbezogene Förderung, d.h. entsprechend dem Anteil der Gründerinnen oder Gründer am Unternehmen erfolgt auch die Förderung.

Werden auch „nebenberufliche“ Existenzgründungen durch Förderprogramme gefördert?

Grundsätzlich ja, wenn innerhalb von 24 Monaten die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Existenz zu erwarten ist und die unselbständige Tätigkeit aufgegeben wird.

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