Häufige Fragen zu Standortkriterien

Häufige Fragen zu Standortkriterien

Wo mache ich mich am besten selbständig? Welche Standortfaktoren sind für mein geplantes Unternehmen wichtig?

Für manche Branchen ist die Frage des geeigneten Standortes nur von geringer Bedeutung. In anderen entscheidet der Standort über Erfolg oder Misserfolg. Daher kann es sinnvoll sein, z. B. hohe Mietpreise in Kauf zu nehmen. Dies gilt vor allem im Einzelhandel und in der Gastronomie.

Die Unterscheidung eines geeigneten von einem ungeeigneten Standort hängt von branchenspezifischen Besonderheiten ab.

Beispiel: Eröffnen Sie ein Einzelhandelsunternehmen in einer Fußgängerzone mit viel Laufkundschaft, so müssen Sie mit hohen Mietkosten rechnen. Wählen Sie einen kostengünstigeren Standort in einer Seitenstraße, sparen Sie evtl. Mietkosten, werden aber höhere Ausgaben für Werbemaßnahmen haben.

Von großer Bedeutung ist in diesem Fall die Frage, wie wichtig Laufkundschaft für Ihr Geschäft ist.

Je nach Branche und angestrebter Kundengruppe gehören zu den Standortfaktoren, die für Ihr Vorhaben Bedeutung haben könnten, z.B.

  • die Mietkosten,
  • die Kundennähe
  • die Konkurrenzsituation,
  • die Verkehrslage,
  • Parkmöglichkeiten,
  • die Möglichkeit der Erweiterung sowie
  • die Einkommens- und Altersstruktur am Standort.

Wer gibt mir Informationen zu meinen geplanten Standorten?

Kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner zur Standortanalyse können Sie bei den Wirtschaftsförderungsämtern und -gesellschaften der Städte und Gemeinden und bei den Kammern finden.

Erkundigen Sie sich auch beim Bauamt und Wohnungsamt, ob die Räume, die Sie anmieten wollen, überhaupt gewerblich genutzt werden dürfen.

Wie finde ich geeignete Gewerberäume?

Jede Stadt oder Gemeinde hat ein großes Interesse daran, dass Sie sich in ihrem Bereich niederlassen. Denn Sie werden dort Gewerbesteuer zahlen und schaffen möglicherweise Arbeitsplätze.

Fragen Sie daher die kommunalen Wirtschaftsförderungsämter und -gesellschaften nach geeigneten Gewerberäumen, z.B. in Technologie- und Gründerzentren. Dort gibt es nicht nur Räumlichkeiten zu günstigen Konditionen, häufig können Sie auch Gemeinschaftseinrichtungen wie zentraler Empfang, Sekretariat, Telefonzentrale, Besprechungsräume usw. mitnutzen.

Lesen Sie aufmerksam die Zeitungsanzeigen. Oft findet sich hier ein geeignetes Objekt.

Bei Mäklerinnen und Maklern kostet die Unterstützung Ihrer Suche nach Gewerberäumen in der Regel eine Vermittlungsprovision.

Wie kann ich meine Privatwohnung gewerblich nutzen? Muss ich dies dem Vermieter melden?

Für einige Selbständige bietet sich die Ausübung ihrer Tätigkeit in der eigenen Wohnung an. Beachten Sie jedoch, dass Wohnraum – auch der eigene – in der Regel nur mit entsprechender Genehmigung als Gewerberaum genutzt werden darf, um nicht gegen das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum zu verstoßen. Erkundigen Sie sich beim kommunalen Amt für Wohnungswesen oder Bauaufsichtsamt.

Diese Regelung gilt jedoch nicht bei der teilgewerblichen Nutzung einer Wohnung, d.h. wenn höchstens 50 % der gesamten Wohnfläche abzüglich der Verkehrsflächen für die selbständige Arbeit genutzt werden, wie bei der freiberuflichen Nutzung eines Arbeitszimmers. In einem solchen Fall werden in der Regel kein Firmenschild, keine Warenanlieferungen und kein Publikumsverkehr geduldet.

Die notwendige Einwilligung des Vermieters in die teilgewerbliche oder gewerbliche Nutzung führt meist zu einem Gewerbezuschlag.

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