Aufspaltung des Betriebs

Betriebsaufspaltung ist ein
Zustand, der auch als Doppelunternehmen bezeichnet wird und i.d.R. die Folge der
Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens auf zwei selbständige Rechtsträger
ist. Durch die Aufspaltung entstehen zwei Unternehmen, meist zwei Gesellschaften, die nach
ihrer Funktion Besitz- und Betriebsunternehmen genannt werden. Die Funktion des
Besitzunternehmens erschöpft sich darin, das Anlagevermögen an das Betriebsunternehmen
zu vermieten oder zu verpachten. Die betrieblichen Aufgaben, insbesondere die Produktion
und der Vertrieb, werden von dem Betriebsunternehmen – i. d. R. einer GmbH
wahrgenommen. 

Rechtsfolge einer Betriebsaufspaltung ist u.a., dass eine ihrer Art nach nicht gewerbliche
Tätigkeit – nämlich das Vermieten und Verpachten von Wirtschaftsgütern durch das
Besitzunternehmen – durch eine sachliche und personelle Verflechtung zwischen dem oder den
Vermietern oder Verpächtern (= Besitzunternehmen) und der gewerblichen
Betriebsgesellschaft (i.d.R. eine GmbH) zum Gewerbebetrieb wird.

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