Verarbeitung

(Spezifikation). Wird durch V. oder Umbildung
eines oder mehrerer Stoffe eine neue bewegliche Sache hergestellt, so erwirbt der
Hersteller Eigentum an der neuen Sache, sofern nicht der Wert der V. erheblich geringer
ist als der Wert des Stoffes (§ 950 BGB). Eine neue Sache entsteht nicht bei bloßer
Reparatur oder Wiederherstellung; ein Anhaltspunkt für das Vorliegen einer neuen Sache
ist deren neuer Name (z.B. Herstellung von Dosen aus Blech). Als V. gilt auch das
Schreiben, Zeichnen, Malen, Drucken oder eine ähnliche Bearbeitung der Oberfläche des
Stoffes. Der Hersteller erwirbt originär (kein Rechtsgeschäft) und endgültig Eigentum;
ein böser Glaube schadet nicht. Hersteller in diesem Sinn ist, wer in eigener
Verantwortung eine neue Sache anfertigt, auch wenn er sich hierzu eines Untergebenen
bedient, demnach nicht der Gewerbegehilfe oder Fabrikarbeiter. Durch die V. erlischt ein
Eigentumsvorbehalt des Lieferanten. Da eine Sicherungsübereignung der herzustellenden
neuen Sache durch antizipiertes Besitzkonstitut (verlängerter Eigentumsvorbehalt) oftmals
dem Gläubiger keine hinreichende Sicherheit bietet, lässt die h.M. (so auch BGH) trotz
der zwingenden Natur des § 950 BGB (Sachenrecht) unter den Parteien die Abrede zu, wer
Hersteller sein soll (sog. Herstellervereinbarung); Hersteller und damit durch V. Eigentum
Erwerbender ist demnach u.U. der unter verlängertem Eigentumsvorbehalt liefernde
Verkäufer, sofern die V. abredegemäß geschieht. Mit dem Erwerb des Eigentums durch V.
erlöschen die sonstigen an dem Stoff bestehenden Rechte. Wer infolge der V., Verbindung
oder Vermischung einen Rechtsverlust erleidet, hat gegen den Bereicherten einen Anspruch
auf Vergütung in Geld nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung
(aber nicht, wenn sie ihm ohne sein Interesse nur aufgedrängt ist), u.U. auf
Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung, auf Ersatz von Verwendungen und ein
Wegnahmerecht; die Wiederherstellung des früheren Zustandes, z.B. Abbruch, kann nicht
verlangt werden (§ 951 BGB).

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*