Fragen rund um das Handwerk

Fragen rund um das Handwerk

Wobei kann mich die Handwerkskammer unterstützen?

Die Handwerkskammern unterstützen Ihre Existenzgründung durch Beratung sämtlicher betriebswirtschaftlicher, technischer, aber auch technologischer und umweltbezogener Fragestellungen, die im Rahmen der Existenzgründung und -festigung von Bedeutung sind.

Sie sollten dabei aber bedenken, dass auch die Handwerkskammer nicht in der Lage sein wird eine absolut individuelle Betreuungsleistung zu erbringen. Somit kann diese Beratung in den meisten Fällen als Grundlagenberatung angesehen werden.

Die Beratung wird durch weitere Dienstleistungen ergänzt. So werden durch die Betriebsbörse Kontakte zwischen qualifizierten Meisterinnen bzw. Meistern und übergabewilligen Unternehmen hergestellt, denen geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger fehlen.

Bei den Handwerkskammern können Sie die Meistergründungsprämie beantragen

Worin liegt der Unterschied zwischen Vollhandwerk und handwerksähnlichen Tätigkeiten?

Bei einer Existenzgründung im Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerk gelten die Bestimmungen der Handwerksordnung. In der Anlage A der Handwerksordnung sind die Berufe aufgeführt, die handwerksmäßig betrieben werden können. Für die Gründung eines solchen Betriebes ist Voraussetzung, dass Sie eine Meisterprüfung abgelegt haben. Anerkannt wird auch ein Hochschulabschluss der entsprechenden Fachrichtung, sofern Sie zusätzlich die Gesellenprüfung in dem zu betreibenden oder einem verwandten Handwerk bestanden haben oder mindestens drei Jahre darin tätig waren.

Daneben werden in der Anlage B zur Handwerksordnung Gewerbe aufgeführt, die handwerksähnlich betrieben werden können. Sie unterscheiden sich von den Vollhandwerken im wesentlichen durch die Breite des Berufsfeldes und den Umfang der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten. Im Gegensatz zur Regelung im Handwerk ist für die handwerksähnlichen Gewerke keine Meisterprüfung oder die Erfüllung der anderen Voraussetzung zur Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Es genügt, wenn Sie die Eintragung in das Verzeichnis der handwerksähnlichen Betriebe bei der Handwerkskammer vornehmen lassen.

Was sind die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle?

Die Handwerksordnung sieht verschiedene Möglichkeiten der Eintragung vor. Regelvoraussetzung ist die Meisterprüfung, die in dem Handwerk abgelegt worden sein muss, das betrieben werden soll. In die Handwerksrolle wird auch eingetragen, wer eine der Meisterprüfung gleichgestellte Prüfung abgelegt hat. Anerkannt wird auch der Hochschulabschluss der entsprechenden Fachrichtung, sofern Sie zusätzlich die Gesellenprüfung in dem zu betreibenden oder einem verwandten Handwerk bestanden haben oder mindestens drei Jahre darin tätig waren.

Darüber hinaus können in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen oder Ausübungsberechtigungen erteilt werden.

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