Aktiva (Bilanz)

Vermögensgegenstände bzw.
Wirtschaftsgüter, die auf der Soll-Seite der Handels- bzw. Steuerbilanz ausgewiesen
werden. Dabei wird nach der voraussichtlichen Dauer der Unternehmenszugehörigkeit
unterschieden in Anlagevermögen und Umlaufvermögen sowie in den aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten. Die §§ 266 ff HGB enthalten detaillierte Gliederungsvorgaben
sowohl für das Anlage- als auch das Umlaufvermögen. Der Wert aller ausgewiesenen Aktiva
muss übereinstimmen mit dem aller Passiva (Eigenkapital und Schulden), die auf der
Haben-Seite der Bilanz gezeigt werden.

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