Schulden

Bilanziell: Bezeichnung
für die insgesamt auf der Passivseite der Handelsbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
und Rückstellungen, die den auf der Aktivseite gezeigten Vermögensgegenständen
gegenüberstehen. Die in der Steuerbilanz enthaltenen Verbindlichkeiten und
Rückstellungen werden nicht als Schulden, sondern als negative Wirtschaftsgüter
bezeichnet, wobei insbesondere bei den Rückstellungen Unterschiede bestehen. Nach
US-GAAP und IAS fallen unter den Begriff der "liabilities" zwar ebenfalls die in
der handelsrechtlichen Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und Rückstellungen,
allerdings ist der Umfang der Rückstellungen restriktiver.
Zivilrechtlich: Bezeichnung für eine aus einem sog. Schuldverhältnis gem. § 241 BGB
sich ergebende Verpflichtung eines Schuldners, an einen Gläubiger eine bestimmte
Leistung, die auch in einem Unterlassen bestehen kann, zu erbringen. Nach dem Leistungsort
wird in Holschuld und Bringschuld unterschieden, je nachdem, ob der Erfüllungsort der Ort
des Schuldners oder der Ort des Gläubigers ist.

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