Handelsklauseln

sind Abkürzungen, die im
Handelsverkehr für bestimmte Vereinbarungen verwendet werden. Sie wirken nur auf Grund
eines bestehenden Handelsbrauchs oder wenn die Vertragspartner im Vertrag darauf Bezug
nehmen, insbes. in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch die Verweisung auf
Incoterms. H. und ihre Bedeutung sind aufgezeichnet in den Trade Terms. Wichtige H. sind
z.B.: "Ab Werk (Fabrik usw.)": Kosten und Gefahrübergang auf den Käufer ab
Übergabe im Werk des Verkäufers usw.; " Hamburger Arbitrage" : u.a.
Schiedsgerichtsklausel für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag; "Cif …
(Bestimmungshafen)": der Verkäufer trägt Kosten für Fracht, Versicherung bis zum
Bestimmungshafen; "Fob … (Verschiffungshafen)": frei an Bord, der Verkäufer
muss auf seine Kosten die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen verbringen;
"Frachtfrei … (Ort)": Verkäufer trägt die Frachtkosten bis zum Bahnhof,
nicht die Ablade- und Abfuhrkosten; "Netto Kasse": Skonto auch bei sofortiger
Zahlung ausgeschlossen; "Wie besichtigt": Ausschluss von Gewährleistung für
Mängel, die bei Besichtigung erkennbar wurden oder erkennbar waren.

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