Handlungsgehilfe

(kaufmännischer
Angestellter) ist ein Angestellter, der bei einem Kaufmann auf Grund Arbeitsvertrags
kaufmännische Dienste leistet (z.B. Buchhalter, Ein- oder Verkäufer, Korrespondent,
Kassierer). Für das Arbeitsverhältnis gelten besonders die §§ 59ff. HGB. Über
ordentliche (Fristen) und außerordentliche Kündigung Dienstvertrag, Arbeitsverhältnis,
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Für die Dauer der Anstellung besteht ein
gesetzliches Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB), das vertraglich verlängert werden kann.

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