Umsatzsteuer Satz

Grundsätzlich ist ein Umsatzsteuer Satz (in
Prozent) des gesetzlich gültigen Wertes anzuwenden. Der ermäßigte Steuersatz
(gesetzlich festgelegt) gilt im wesentlichen für folgende Branchen:

  • bestimmte Bereiche der Landwirtschaft wie Viehhaltung- und Zucht
  • Bücher und Zeitschriften
  • Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Urheberrechten
  • Heil- und Schwimmbäder
  • kulturelle Leistungen wie Theater, Filmvorführung, Orchester und Museen
  • Kunstgegenstände
  • Lebensmittel Handel
  • Leistungen der Zahntechniker
  • orthopädische Hilfsmittel
  • Sammlungsstücke
  • Zirkus, Schaustellerei, Zoo

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