Mexiko als interessanter Wirtschaftsstandort für deutsche Unternehmen

Mexiko als Wirtschaftsstandort

Mit Mexiko werden meist Tequila, Wüste, Grenzprobleme mit den Vereinigten Staaten und eine hohe Armut verbunden. Dennoch hat sich das Land in den letzten Jahren zu einem starken Schwellenland entwickelt. So ist es nicht verwunderlich, dass auch deutsche Unternehmen dort einen Standort aufbauen möchten. Hier leben rund 112 Millionen Menschen. Die Lage zwischen den USA und Latein-Amerika sowie der Zugang zum Atlantik und dem Pazifik machen Mexiko im Grunde zu einem Tor der Welt. Darüber hinaus herrscht hier eine relativ offene Wirtschaftspolitik, bei denen ausländische Investoren stark begünstig werden. Es kaum vorstellbar, dass Mexiko mittlerweile auf Platz 15 der weltgrößten Volkswirtschaften zählt. Mit 46 Ländern hat das Land bereits Freihandelsabkommen geschlossen.

Autoindustrie ist stark im Aufschwung

Internationalen Erfolg genießt die Automobilbranche in Mexiko. Immerhin zählt das Land als viertgrößter Automobilzulieferer. Dabei bestehen 50 % der Exporte aus fertigen Fahrzeugen und Fahrzeugteilen. Der Produktionsumfang liegt bei mehr als 3,7 Millionen Einheiten. Viele Automobilhersteller sehen in Mexiko einen überaus attraktiven Produktionsstandort. Hierzu gehören unter anderem die bekannten Marken

  • Audi,
  • Daimler,
  • VW,
  • Ford,
  • Renault-Nissan,
  • BMW und
  • Chrysler.

Beispielsweise konnte man bis 1985 noch den legendären VW-Käfer aus Mexiko importieren, nachdem schon viele Jahre zuvor hierzulande die Produktion eingestellt wurde. Es gibt in Mexiko aber noch viele weitere interessante Betätigungsfelder, für die es sich lohnt, ein Unternehmen oder eine Zweigniederlassung zu gründen.

Weitere Betätigungsfelder in Mexiko

Wer ein Unternehmen in Mexiko gründen oder dort eine Niederlassung aufbauen möchte, der muss sich nicht nur auf den Fahrzeugbau beschränken. Zu den weiteren lukrativen Sektoren gehören zum Beispiel

  • der Bergbau,
  • der Tabakhandel,
  • Petroleum,
  • Chemikalien,
  • Lebensmittel und Getränke sowie
  • der Tourismus

In Mexiko können Startups auch ohne Mindestkapital ein Unternehmen gründen. Ein Arbeitskräftemangel besteht hier nicht. Dabei handelt es sich zwar vornehmlich um recht günstige Arbeitskräfte, jedoch gibt es auch qualifizierte Arbeitskräfte mit Hochschulabschluss. Zahlreiche Kommunalverwaltungen fördern einen ausländischen Standort mit Steuerermäßigungen und reduzierten Kosten für bestimmte Einkäufe oder Dienstleistungen. Wer sich mit dieser Materie etwas näher beschäftigt, wird aber schnell feststellen, dass dennoch die eine oder andere Hürde genommen werden muss.

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start

Der erste Start ist nicht ganz so einfach. Es gibt natürlich diverse rechtliche Hürden, die gemeistert werden müssen. Folgende Checkliste sollte berücksichtigt werden:

  • anhand des Gesetzes über ausländische Investitionen sollte die Überlebensfähigkeit des Unternehmensziels überprüft werden,
  • beim Wirtschaftsministerium muss eine Genehmigung zur Verwendung des eigenen Firmennamens beantragt werden,
  • Gründungsurkunden und weitere wichtige Dokumente sowie Geschäftsvollmachten müssen beglaubigt und genehmigt werden,
  • vielfach sind wegen der spanischen Landessprache Übersetzungen von Urkunden und Schriftstücken notwendig,
  • die Kapitalstruktur muss transparent dargelegt werden
  • Verwaltungsorgane und Vertreter müssen bestimmt werden,
  • es wird eine spanische Steuernummer benötigt,
  • das Unternehmen muss ordnungsgemäß registriert sein,
  • es müssen mexikanische Bankkonten eröffnet werden,
  • vielleicht sind auch bestimmte Lizenzen erforderlich.

Eine Expansion oder Firmenneugründung in Mexiko kann recht profitabel sein. Ebenfalls bereitet es hier kaum Probleme, ausreichend geeignetes Personal zu bekommen. Wie zuvor dargelegt, stellt die internationale Unternehmensregistrierung in Mexiko eine gewisse Herausforderung dar. Wir möchten im Nachfolgenden kurz darauf näher eingehen.

Auch wenn ausländische Unternehmen nicht den dortigen Vorschriften unterliegen, werden vielfach Lizenzen benötigt. Ausländische Firmen können in fast alle Bereiche investieren. Jedoch sind davon lediglich die Bereiche Post, Elektrizität und Währung ausgenommen. Leider variieren in jedem mexikanischen Bundesstaat die Steuern und Arbeitsgesetze. Dies kann natürlich zu Verwirrungen führen. Ein weiteres Manko stellt die komplexe Gewerbesteuer in Mexiko dar. Mexikanische Unternehmen unterliegen 6 Steuerzahlungen über das ganze Jahr verteilt. Darüber hinaus gibt es noch staatliche und kommunale Steuern. Eine weitere Schwierigkeit stellen Gewerbeimmobilien dar. Wer in Mexiko ein Unternehmen betreiben möchte, der benötigt verständlicherweise eine Betriebsstätte. Die Immobilienregistrierung dauert in aller Regel recht lange und ist auf das Wohlwollen der dortigen Beamten ausgerichtet. Zudem werden für Baugenehmigungen sehr hohe Gebühren genommen. Die Registrierung einer einfachen Immobilie kann hier wenigstens 22 Tage dauern.

Sind die ersten Hürden genommen, geht es um die Einstellung der benötigten Arbeitskräfte. Für jegliche Art von Arbeitsverhältnis wird ein Vertrag benötigt. Auch wenn schriftliche Verträge eher die Ausnahme sind, sollte man als ausländischer Unternehmer nicht darauf verzichten. Die meisten Arbeitsverträge werden unbefristet vergeben. Es gibt aber auch saisonabhängige Verträge.

Für größere Unternehmen wird eine Satzung benötigt, in der alle Befugnisse der leitenden Personen festgelegt sind. In Mexiko ist es wichtig, dass eine Hierarchie eines Unternehmens nachvollziehbar bleibt. Jedes Jahr muss ein Unternehmen eine Art von Aktionärsversammlung zur Prüfung des Jahresabschlusses abhalten. Dies betrifft auch Unternehmen, die nicht als AG (international als SA) auftreten. Die hierzulande bekannte GmbH wird in Mexiko als LLC bezeichnet.
Wer auf diesem Gebiet der ausländischen Firmengründung Probleme hat und diese Angelegenheiten nicht selbst lösen kann, der sollte sich über einen Rechtsbeistand Hilfe holen. Eine gute und zuverlässige Rechtskanzlei in Mexiko kann daher nur empfohlen werden. Diese regelt alle rechtlichen Angelegenheiten, welche für eine ordnungsgemäße Registrierung eines Unternehmens in Mexiko benötigt werden.

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