Steuerberatung für Freiberufler und Unternehmer

Steuerberatung für Freiberufler und Unternehmer - Tipps

Wer seine Selbstständigkeit verwirklichen möchte, kommt um das Thema Steuern leider nicht herum. Für viele ist dies ein Buch mit sieben Siegeln. Als Unternehmer oder Freiberufler kann man die wichtigsten Entscheidungen zwar selbst treffen, jedoch ist man auch an gewisse Pflichten gebunden. Generell kann die Unternehmensbesteuerung in Deutschland recht kompliziert sein. Aus diesem Grund überlassen viele Selbstständige diese Aufgaben den Profis, also einem Steuerberater. Diese Experten verfügen über langjährige Erfahrung und können zudem die richtigen Tipps geben, um unnötige Steuern in gewisser Weise zu sparen.

Welche Arten von Steuern sind für Unternehmen relevant?

Bei einer Gründung eines Unternehmens sind drei Arten von Steuern relevant:

  • Ertragssteuern (Besteuerung des Ertrags)
  • Verbrauchssteuern (Besteuerung des Verbrauchs)
  • Substanzsteuern (Besteuerung der Substanz)

Die Ertragssteuern

Kurzum handelt es sich bei den Ertragssteuern um eine Besteuerung auf Geld oder andere Mittel, welche in einem bestimmten Zeitraum hinzugewonnen werden. Hierzu zählen beispielsweise

Die Einkommensteuer müssen Einzelunternehmen, Personengesellschaften (OHG, GbR und KG) jedoch nicht zahlen. Dafür müssen Unternehmer als Inhaber oder Gesellschafter eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn diese einen Ertrag aus dem Unternehmen erhalten. Im Grunde ist die Einkommensteuer eher für Privatpersonen von Interesse, die einem Beschäftigungsverhältnis nachgehen.

Juristische Personen beziehungsweise Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KG) müssen eine Körperschaftssteuer entrichten. Dabei werden die Gewinne einheitlich zu 15 % versteuert.

Die Gewerbesteuer wird von der Stadt / Gemeinde erhoben, in der das Unternehme ansässig ist. Der Steuersatz kann hierbei variieren.

Die Verbrauchssteuern

Hierbei handelt es sich um indirekte Steuern, da diese auf bestimmte Waren oder Dienstleistungen anzuwenden sind. Hierzu gehören beispielsweise

Besonders wichtig für Unternehmer ist die Umsatzsteuer. Hierbei wird quasi der Konsum versteuert. Bei jedem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer auf den Preis aufgeschlagen. Freiberufler können dabei von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und sind somit von der Umsatzsteuer befreit. Wer als Unternehmer von Zwischenhändlern Produktionsmittel und Büromaterial einkauft, der muss ebenfalls Umsatzsteuer zahlen. Dabei liegt der Steuersatz für Konsumgüter bei 19 %. Bei Lebensmitteln und Bücher wird ein verringerter Steuersatz von 7 % veranschlagt.

Die Substanzsteuer

Bei der Substanzsteuer wird das Vermögen besteuert. Betroffen sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Hierzu gehören beispielsweise Häuser und Grundstücke. Die bekanntesten Arten sind

Durch Steuerzahlungen können enorme Belastungen für ein Unternehmen entstehen, sodass eine gute Beratung hier wichtig ist. Renommierte Steuerberatungs-Agenturen und spezielle Fachleute, wie zum Beispiel Steuerberater Rottweil kann hier mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Kleingewerbetreibende haben es etwas einfacher

Wer ein Kleingewerbe betriebt, der muss sich nicht mit allen Steuerarten auskennen, wie ein vollkaufmännischer Einzelunternehmer. Kleingewerbetreibende werden häufig auch als Freiberufler bezeichnet. Generell ist hierbei die Kleinunternehmerregelung zu beachten. Dabei darf dieser Personenkreis im letzten Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro und im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000 Euro an Umsatz erwirtschaften. Von dieser Regelung profitieren diejenigen, die nur wenige Ausgaben haben und einen geringen Wareneinsatz verzeichnen.

Unabhängig davon kann aber die Einkommensteuer in Betracht kommen. Zu diesem Zweck müssen Kleingewerbetreibende auch eine Einnahmeüberschussrechnung erstellen.

Was bedeutet eigentlich Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer kommt immer dann in Betracht, wenn Unternehmer eigene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigen. In diesem Fall muss vom Unternehmen die Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Diese Steuern gehören aber nicht zu den Steuerschulden eines Unternehmens. Die Lohnsteuer wird immer von den Beschäftigten selbst aufgebracht. Jedoch muss der Unternehmer dafür sorgen, dass diese Steuern vom Gehalt der Mitarbeiter abgezogen und an das Finanzamt weitergeleitet werden.

Als Unternehmer Steuern sparen

Damit möglichst viel vom Umsatz erhalten bleibt, sollten Unternehmer nach Steuersparmöglichkeiten suchen. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • den Investitionsabzugsbetrag nutzen
  • die Abschreibung geringfügiger Wirtschaftsgüter
  • die Rücklagenbildung
  • die Verluste verrechnen

Es besteht die Möglichkeit, einen Investitionsabzugsbetrag zu nutzen, um mit einer solchen Steuerersparnis mögliche Investitionen mit höheren Kosten vorzubereiten. Wer zum Beispiel in den kommenden drei Jahren eine größere Investition für das Unternehmen plant, kann dabei bis zu 50 % der Kosten über den Investitionsabzugsbetrag steuerlich geltend machen. Dadurch reduziert sich der Gewinn schon in den Jahren vor der Investition. Einzige Voraussetzung ist, dass der Gewinn pro Jahr nicht höher als 200.000 Euro liegt.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro direkt abzuschreiben. Die Anschaffung wirkt sich dadurch vollständig steuermindernd aus. Hierzu gehören beispielsweise Werkzeuge, Smartphones, Tablets oder Notebooks.

Wer zukunftsweisend Rücklagen für sein Unternehmen bildet, kann diese steuerlich geltend machen. Dabei wird ein Teil des Gewinns als Rücklage verbucht. Der eigentliche Gewinn reduziert sich und es müssen insgesamt weniger Steuern gezahlt werden.

Ebenfalls ist es möglich, mit einem Verlustvortrag wirtschaftlich schlechte Zeiten auszugleichen. Dies bedeutet, dass man Verluste aus den Vorjahren über den Verlustvortrag mit künftigen Gewinnen verrechnen darf. Interessant ist, dass auf diese Weise in den wirtschaftlich erfolgreichen Jahren die Steuerlast gesenkt werden kann.

Es gibt noch viele weitere Steuertricks für Unternehmer, mit denen man den Gewinn schmälern und auf diese Weise Steuern sparen kann.

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