Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung

Sie gehören zu den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und knüpfen an dem eigentlichen
Jahresabschluss, also der Bilanz und GuV sowie dem Anhang an, während die Grundsätze
ordnungsmäßiger Dokumentation sowie der Inventur vorgelagert sind. Die Grundsätze
ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil) können in die formellen und materiellen GoBil
unterteilt werden. Zu den formellen GoBil zählen zum einen der Grundsatz der Klarheit und
Übersichtlichkeit, der Grundsatz der formellen und der Grundsatz der materiellen
Bilanzkontinuität. Die materiellen GoBil umfassen die Bilanzierungs-, die Bewertungs-
und die ergänzenden Grundsätze. Die Bilanzierungsgrundsätze (= Ansatzgrundsätze)
bestimmen, welche Aktiva und welche Passiva als solche – unabhängig von deren Höhe – in
der Bilanz auszuweisen sind. Dies hängt wesentlich von dem Begriffsinhalt des
Vermögensgegenstandes und der Schulden ab sowie von eventuell bestehenden
Einzelregelungen, z. B. über Aktivierungshilfen. Die Bewertungsgrundsätze regeln die
Frage der Höhe der Wertansätze. Der Grundsatz der Vorsicht (= Vorsichtsprinzip) hat
dabei im deutschen Bilanzrecht die mit Abstand größte Bedeutung. Seine konkrete
Ausprägung erfährt das Vorsichtsprinzip insbesondere im: Realisationsprinzip,
Imparitätsprinzip, Anschaffungswertprinzip sowie im Grundsatz der Einzelbewertung aber
auch im Maßgeblichkeitsprinzip der Handels für die Steuerbilanz. Daneben zählen zu den
materiellen GoBil auch ergänzende Grundsätze, wie der Grundsatz der Richtigkeit und
Vollständigkeit, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit sowie das
Going-Concern-Prinzip.
Unterschiede zu IAS und US-GAAP bestehen vor allem bei den materiellen GoBil, und zwar
im wesentlichen im Hinblick auf die Hierarchie und den Stellenwert, der den einzelnen
Vorschriften beigemessen wird. Dies liegt letztlich darin begründet, daß die deutschen
GoB ausgehend von der Gläubigerschutzfunktion abgeleitet werden, während die IAS und
US-GAAP auf der Informationsfunktion und dem Postulat der Fair Presentation des
Jahresabschlusses für die Anteilseigner basieren.

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